Visabestimmungen für Kasachstan

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Visabestimmungen für Kasachstan

Ausländer benötigen für die Einreise nach Kasachstan ein Visum, es sei denn, ihr Land steht auf der Liste der visumfreien Einreisen. Im Allgemeinen fallen Besucher in eine der folgenden drei Kategorien:

  • Visumfreie Einreise;
  • Visum bei Ankunft;
  • Das Visum wird bei einer Botschaft beantragt.

Eine weitere wichtige Voraussetzung bei der Einreise ist die Registrierung bei der Einwanderungsbehörde. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit gilt eine der folgenden drei Regeln:

  • Die Anmeldung muss innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft erfolgen;
  • Nach 30 Tagen Aufenthalt ist eine Anmeldung erforderlich;
  • Eine Registrierung ist nicht erforderlich, da bei der Einreise zwei Stempel auf die Migrationskarte gelangen.

Visumfreie Einreise

Bürger aus Ländern, die zur visumfreien Einreise berechtigt sind, werden weiter in zwei Gruppen unterteilt: diejenigen, die ihren Aufenthalt bei der Ankunft nicht anmelden müssen, und diejenigen, die ihre Anmeldung innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Einreise nach Kasachstan sicherstellen müssen.

Visafreie Einreise ohne Registrierung (Stellen Sie sicher, dass Ihre Einwanderungskarte bei der Ankunft zwei Stempel aufweist):

Australien: bis zu 30 Tage
Österreich: bis zu 30 Tage
Bahrain: 30 Tage
Weißrussland: bis zu 90 Tage **
Belgien: bis zu 30 Tage
Brasilien: bis zu 30 Tage *
Bulgarien: bis zu 30 Tage
Kanada: bis zu 30 Tage
Chile: bis zu 30 Tage.
China, Volksrepublik: bis zu 14 Tage***
Kolumbien: 30 Tage
Kroatien: bis zu 30 Tage
Zypern: bis zu 30 Tage
Tschechische Republik: bis zu 30 Tage
Dänemark: bis zu 30 Tage
Estland: bis zu 30 Tage
Finnland: bis zu 30 Tage
Frankreich: bis zu 30 Tage
Deutschland: bis zu 30 Tage
Großbritannien: bis zu 30 Tage
Griechenland: bis zu 30 Tage
Ungarn: bis zu 30 Tage
Island: bis zu 30 Tage
Indien: bis zu 14 Tage***
Indonesien: 30 Tage
Iran: bis zu 14 Tage***
Irland: bis zu 30 Tage
Israel: bis zu 30 Tage
Italien: bis zu 30 Tage
Japan: bis zu 30 Tage
Kuwait: 30 Tage
Lettland: bis zu 30 Tage
Liechtenstein: 30 Tage
Litauen: bis zu 30 Tage
Luxemburg: bis zu 30 Tage
Malaysia: bis zu 30 Tage
Malta: bis zu 30 Tage
Mexiko: bis zu 30 Tage
Monaco: bis zu 30 Tage
Niederlande: bis zu 30 Tage
Neuseeland: bis zu 30 Tage
Norwegen: bis zu 30 Tage
Oman: 30 Tage
Philippinen: 30 Tage
Polen: bis zu 30 Tage
Portugal: bis zu 30 Tage
Katar: 30 Tage
Rumänien: bis zu 30 Tage
Russland: bis zu 90 Tage **
Saudi-Arabien: 30 Tage
Singapur: bis zu 30 Tage
Slowakei: bis zu 30 Tage
Slowenien: bis zu 30 Tage
Südkorea: bis zu 30 Tage
Spanien: bis zu 30 Tage
Schweden: bis zu 30 Tage
Schweiz: bis zu 30 Tage
Thailand: 30 Tage
Türkei: bis zu 30 Tage
VAE: bis zu 30 Tage
Ukraine: bis zu 90 Tage
USA: bis zu 30 Tage
Vatikan: 30 Tage
Vietnam: 30 Tage

Visumfrei und Anmeldung innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ankunft erforderlich:

Aserbaidschan: bis zu 30 Tage
Argentinien: bis zu 30 Tage *
Armenien: bis zu 90 Tage
Hongkong (VR China): bis zu 14 Tage
Georgien: bis zu 90 Tage
Kirgisistan: bis zu 90 Tage
Moldawien: bis zu 90 Tage
Mongolei: bis zu 90 Tage
Serbien: bis zu 30 Tage
Tadschikistan: bis zu 30 Tage
Usbekistan: bis zu 30 Tage

* Mehrfache Einreise, jedoch darf die Gesamtdauer innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen 365 Tage nicht überschreiten.
** 30 Tage nach der Einreise ist eine Anmeldung des Aufenthalts bei der Ausländerpolizei erforderlich.
*** Mehrfache Einreise, jedoch darf die Gesamtdauer innerhalb eines Zeitraums von 42 Tagen 180 Tage nicht überschreiten.

E-Visum

An e-Visum ist für ausländische Staatsbürger geeignet, die Kasachstan nur über die internationalen Flughäfen Almaty und Astana betreten und verlassen. Ein E-Visum für Kasachstan ist nur für den einzelnen Visumsempfänger gültig und gilt nicht für ihn/sie begleitende Personen (wie z. B. Kinder). Kinder müssen ebenfalls ein separates individuelles E-Visum beantragen. 

Bürger der folgenden Länder und Gebiete können ein elektronisches Touristenvisum für die einmalige Einreise nach Kasachstan beantragen:

Algerien
Andorra
Angola
Antigua und Barbuda
Aruba
Bahamas
Bangladesch
Barbados
Belize
Benin
Bhutan
Bolivien
Botswana
Brunei Darussalam
Burkina Faso
Burundi
Kambodscha
Kamerun
Zentralafrikanische Republik
Chad
Komoren
Kongo, Republik der
Costa Rica
Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
Kuba
Dschibuti
Dominica
Dominikanische Republik
El Salvador
Eritrea
Eswatini (Swasiland)
Äthiopien
Färöer-Inseln
Fidschi
Gabun
Gambia
Ghana
Grenada
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Jamaika
Kenia
Kiribati
Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
Laos
Lesotho
Libanon
Liberia
Macau
Nordmazedonien
Madagaskar
Malawi
Mali
Malediven
Marshallinseln
Mauretanien
Mauritius
Mikronesien von
Montenegro
Marokko
Mosambik
Myanmar (Burma)
Namibia
Nauru
Nepal
Nicaragua
Niger
Nigeria
Palau-
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Ruanda
Samoa
San Marino
São Tomé und Principe
Senegal
Seychellen
Sierra Leone
Südafrika
Sri Lanka
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Surinam
Tansania
Togo
Tongo
Trinidad und Tobago
Tunesien
Turkmenistan
Tuvalu
Uganda
Uruguay
Vanuatu
Venezuela
Sambia
Simbabwe

Bürger der folgenden Länder und Gebiete können ein einmaliges E-Visum für Geschäftsreisende oder medizinische Behandlungen beantragen:

Bahamas
Bermuda
Burundi
Kambodscha
Kuba
Grönland
Haiti
Honduras
Laos
Macau
Nordmazedonien
Montenegro
Marokko
Nicaragua
Serbien
Südafrika
Jungferninseln

Botschaftsvisum und Visaunterstützung

Wenn Ihr Land nicht in der Liste der visumfreien Länder in Kasachstan aufgeführt ist, müssen Sie ein Visum bei einer Kasachische Botschaft oder Konsulat. Der erste Schritt im Verfahren besteht darin, von einem Reisebüro ein Einladungsschreiben (LOI), auch Visa-Unterstützung genannt, zu erhalten. Der Visa-Unterstützungsprozess kann bis zu zwei Monate dauern. Sobald Sie dieses erhalten haben, können Sie Ihren Visumsantrag bei der nächstgelegenen kasachischen Botschaft stellen.

Unsere Agentur ist spezialisiert auf die Ausstellung von Visa-Unterstützungsschreiben ausschließlich für Touristen, die unsere Full-Service-Reisepakete buchen. Diese Pakete decken alles ab, von der Hotelunterkunft für Ihren gesamten Aufenthalt in Kasachstan bis hin zu Transfers und geführten Stadtrundfahrten.

Mehr über erfahren Visa-Unterstützung hier.

Für das Kasachstan-Visum erforderliche Dokumente:

  1. Kopie der ersten beiden Seiten des Reisepasses eines gültigen Reisepasses (oder internationalen Reisedokuments)
  2. Eine Kopie ihrer kasachischen Visumunterstützung (Einladungsschreiben) mit einer Mitteilung ihrer Visumunterstützungsnummer durch das DCS des Außenministeriums (oder die ursprüngliche individuelle Einladung der Polizei)
  3. Fertig gestellt Visumantragsformular (Pdf) 
  4. Ein Passfoto;
  5. Gebühr, zahlbar bei Abholung des Visums
  6. Für ein 5-Tages-Transitvisum sind das Visum des Ziellandes und ein Weiterticket (oder eine Reservierung) erforderlich.
  7. Hotelbuchungsbestätigung
  8. Bestätigung der internationalen Flugbuchung.

Der Reisepass darf nicht früher als sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums ablaufen. Weitere erforderliche Unterlagen werden vom Konsul bei der Antragstellung festgelegt.

Visa werden innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Tag der Vorlage aller Dokumente ausgestellt. Dokumente werden mit einem Visumsunterstützungsschreiben des diplomatisch-konsularischen Dienstes des Außenministeriums der Republik Kasachstan akzeptiert.

Sie können das Kasachstan-Visum außerhalb Kasachstans beantragen, wo sich eine kasachische Botschaft oder ein kasachisches Konsulat befindet.

Arten von Kasachstan-Visa:

  1. Diplomatisches Kasachstan-Visum – А1, А2, А3: wird Inhabern von Diplomatenpässen und in einigen Fällen ausgestellt, wenn die Ausstellung eines Diplomatenvisums als zweckmäßig erachtet wurde. Diplomatenvisa werden ohne Erhebung konsularischer Gebühren registriert.
  2. Offizielles Visum für Kasachstan – B1, B2, B3: wird an Mitarbeiter ausländischer diplomatischer und anderer Vertretungen und internationaler Organisationen ausgestellt, die nicht als diplomatisches Personal gelten, sowie an ausländische Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die auf Geschäftsreise sind und von staatlichen Stellen der Republik Kasachstan eingeladen wurden.
  3. Visum für Investoren in Kasachstan – С1, С2: Sie werden an seriöse Investoren ausgegeben – an Manager und Vertreter des Führungspersonals großer ausländischer Unternehmen, die auf dem kasachischen Markt tätig sind oder ernsthafte Pläne zur Entwicklung von Geschäftsprojekten haben.
  4. Projekte Visa – M1, M2, M3, M4, M5: wird nach Vorlage einer Genehmigung zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte und anderer Dokumente ausgestellt, sofern in einem internationalen Vertrag oder Abkommen der Republik Kasachstan nichts anderes bestimmt ist.
  5. Geschäftsvisum für Kasachstan – D1, D2, D3, D4, D5, D6, D7, D8: wird auf Antrag nichtstaatlicher juristischer Personen, die auf dem Gebiet der Republik Kasachstan registriert sind, an ausländische Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft ausgestellt, die zu geschäftlichen Zwecken nach Kasachstan reisen (zur Teilnahme an Geschäftsverhandlungen, Foren, Marktforschung usw.).
  6. Touristenvisum für Kasachstan – F1: Nach Genehmigung des Antrags eines örtlichen Reisebüros werden Lizenzen für den Betrieb dieser Agentur ausgestellt.
  7. Studienvisum – L1, L2: auf Antrag der Bildungseinrichtung mit Genehmigung der Einwanderungspolizei ausgestellt.
  8. Visa für medizinische Behandlung – G1, G2, G3, G4: wird Ausländern und Staatsbürgern ohne Staatsangehörigkeit ausgestellt, die zur Behandlung, für medizinische Untersuchungen, Konsultationen und aus ähnlichen Gründen nach Kasachstan reisen, auf Antrag der entsprechenden Institutionen und Organisationen, die den Charakter der Einladung bestätigen.
  9. Visa für einen dauerhaften Aufenthalt – J1, J2, J3: wird nach Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente ausgestellt.
  10. Transitvisum für Kasachstan – H1: wird ausgestellt nach Vorlage eines für die Einreise in das Zielland gültigen Visums und entsprechender Tickets mit Bestätigung des Abreisedatums vom Umsteigepunkt auf dem Gebiet Kasachstans, spätestens 5 Tage nach der Ankunft im Hafen oder Bahnhof in Kasachstan.

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